Qualitätssicherung
Wie geht’s weiter?
- Spätestens alle zwei Jahre kommen wir auf unsere zertifizierten Einrichtungen zu, um einen aktuellen Erfahrungsbericht zu erhalten.
- Alle vier Jahre wird bei dieser Gelegenheit geprüft, ob alle Voraussetzungen zur Verlängerung des Zertifikates erfüllt sind.
- Jede zertifizierte Kindertageseinrichtung hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Kriterien erfüllt bleiben.
- Jede Veränderung, die mit den Bedingungen zur Vergabe des Zertifikats in Zusammenhang steht, ist der Landeskoordinatorin für den Pluspunkt Ernährung mitzuteilen.
Im Baustein Bewegung
Grundsätzlich gilt, dass eine Einrichtung den Titel „Anerkannter Bewegungskindergarten mit dem Pluspunkt Ernährung“ nur dann tragen darf, wenn sie unter anderem alle Voraussetzungen für den „Anerkannten Bewegungskindergarten des LSB NRW“ erfüllt.
Hierzu wird auf die jeweils gültige Fassung des Leitfadens zum „Anerkannten Bewegungskindergarten des LSB NRW“ verwiesen.
Im Baustein Ernährung
Im Baustein Ernährung muss mindestens eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter pro Gruppe, sowie die Leitung der Einrichtung die Basisfortbildung „Essen und Trinken in Tageseinrichtungen“ zum Pluspunkt Ernährung besucht haben. Im Abstand von vier Jahren muss die Qualifikation der geschulten Mitarbeiter/-innen durch die Teilnahme an weiteren Fortbildungen mit insgesamt 8 Lerneinheiten verlängert werden.
Hierzu bieten wir kostengünstig speziell auf die Einrichtungen „mit dem Pluspunkt Ernährung“ abgestimmte Auffrischungsfortbildungen an. Darüber hinaus haben wir monatlichen, digitalen, kostenfreien Workshop-Katalog entwickelt. Damit möchten wir die Fortbildungsbedarfe und Ihr Interesse am Thema Ernährung parallel zum Kita-Alltag leichter ermöglichen. Hierzu wird jeden ersten Dienstag im Monat ein Workshop angeboten.
Die zertifizierten „Anerkannten Bewegungskindergärten mit dem Pluspunkt Ernährung“ haben für eine Verlängerung des Zertifikats darauf zu achten, dass die Voraussetzungen durchgehend erfüllt sind. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen weiterhin den Kriterien des „Anerkannten Bewegungskindergartens mit dem Pluspunkt Ernährung“ entsprechen, erfolgt durch die Koordinatorin für den Pluspunkt Ernährung. Die Einrichtung erhält nach erfolgreicher Qualitätssicherung eine Mitteilung. Sollten die vorgegebenen Kriterien nicht eingehalten werden, kann der Kindertageseinrichtung das Zertifikat entzogen werden, wobei alle damit in Zusammenhang stehenden Kennzeichnungen zurückzugeben sind.
Individuelle Fortbildungen
Sie möchten Ihre Einrichtung gezielt im Bereich Ernährung weiterentwickeln?
Gerne planen wir nach Ihren Wünschen individuelle Fortbildungen zu den zuvor genannten beiden Themenfeldern mit vier bzw. acht Lerneinheiten. Die Organisation übernimmt die Koordinatorin für den Pluspunkt Ernährung, an die Sie sich bei Interesse gerne wenden können.